GOÄ 1: So rechne ich Beratung richtig ab
Wenn ich in der Praxis über GOÄ 1 spreche, geht es fast immer um dasselbe Problem: Was zählt als Beratung, was nicht, und wann ist die Ziffer wirklich abrechenbar? Genau hier verlieren viele Geld oder geraten in unnötige Diskussionen. Das muss nicht sein.
GOÄ 1: Was die Ziffer eigentlich abdeckt
GOÄ 1 steht für eine einfache ärztliche Beratung, auch telefonisch möglich. Entscheidend ist nicht der fancy Fachbegriff, sondern der Inhalt: Ich kläre den Patienten auf, beantworte eine konkrete Frage oder gebe eine medizinische Empfehlung. Kurz, klar, dokumentierbar.
Die Ziffer gehört zu den allgemeinen Beratungsleistungen der GOÄ. Sie ist kein Sammelbecken für alles, was irgendwie nach Gespräch klingt. Wenn ich nur Small Talk mache, ist das keine Leistung. Wenn ich medizinisch berate, schon.
GOÄ 1: Wann ich sie ansetze
Ich setze GOÄ 1 an, wenn ein ärztliches Beratungsgespräch stattfindet, das typischerweise kurz ist. In der Praxis wird oft von weniger als 10 Minuten gesprochen. Der Punkt ist aber nicht die Stoppuhr allein, sondern der Charakter der Leistung.
Typische Fälle sind:
- kurze Erklärung eines Befunds
- Rückfrage zu Symptomen
- Therapiehinweis per Telefon
- Besprechung von Laborwerten
- medizinische Einordnung einer akuten Situation
Wichtig: Auch ein Gespräch am Telefon kann abrechnungsfähig sein. Der Fernsprecher ist ausdrücklich mitgedacht.
GOÄ 1: Was ich sauber dokumentieren muss
Ohne Dokumentation wird jede Abrechnung schwach. Ich schreibe immer kurz auf, was besprochen wurde, warum die Beratung nötig war und wie sie stattfand. Mehr braucht es oft nicht.
Gute Doku bedeutet:
- Datum und Uhrzeit
- Inhalt der Beratung
- Kontaktform: in Praxis, Telefon, ggf. Fernsprecher
- medizinischer Anlass
- bei Bedarf Ergebnis oder Empfehlung
Ich denke dabei einfach: Wenn morgen jemand fragt, warum die Ziffer angesetzt wurde, muss die Akte die Antwort liefern.
GOÄ 1: Häufige Fehler, die Geld kosten
Die meisten Fehler passieren nicht bei komplizierten Fällen, sondern bei simplen Routinen. Genau deshalb lohnt sich hier Genauigkeit.
- Nur organisatorisches Gespräch abgerechnet – Termin, Rezeptabholung oder reine Verwaltungsfragen sind keine GOÄ 1.
- Keine medizinische Leistung dokumentiert – ohne Inhalt keine saubere Abrechnung.
- Falsche Kombinationen – je nach Leistungsblock gelten Einschränkungen.
- Beratung und Untersuchung vermischt – wenn die Untersuchung den Schwerpunkt bildet, muss man genauer hinschauen, welche Ziffern passen.
Mein Grundsatz: Wenn ich keine klare medizinische Beratung erbringe, setze ich GOÄ 1 nicht an. Das spart Stress und Rückfragen.
GOÄ 1 und GOÄ 3: Der Unterschied in der Praxis
Eine der wichtigsten Fragen ist der Unterschied zwischen GOÄ 1 und GOÄ 3. Kurz gesagt: GOÄ 1 ist die einfache, eher kurze Beratung. GOÄ 3 steht für eine eingehendere Beratung, die mehr Zeit und Tiefe hat.
Ich nutze dafür eine einfache Entscheidung:
- kurz, konkret, punktuell = GOÄ 1
- ausführlicher, mit mehreren Aspekten und mehr Zeit = GOÄ 3
Wenn ich bei einem Patienten mehrere Themen aufdrösele, Therapieoptionen bespreche und Risiken erkläre, ist GOÄ 1 oft zu klein. Dann prüfe ich, ob GOÄ 3 besser passt.
GOÄ 1: Wie oft darf ich sie abrechnen?
Hier wird es praktisch. Die Antwort ist: so oft, wie die Leistung tatsächlich erbracht wurde - aber nur im Rahmen der GOÄ-Regeln und der jeweiligen Kombinationsverbote. Genau deshalb ist die Einzelfallprüfung wichtig.
Ich frage mich immer:
- Gab es wirklich eine neue Beratung?
- War es ein eigener medizinischer Anlass?
- Ist die Leistung neben anderen Ziffern zulässig?
Wenn die Antwort dreimal ja ist, kann GOÄ 1 sinnvoll sein. Wenn nicht, lasse ich sie weg. Ich will korrekt abrechnen, nicht aggressiv.
GOÄ 1: Diese Ausschlüsse sollte ich kennen
Die GOÄ arbeitet mit Nebenleistungs- und Kombinationsregeln. Das heißt: Nicht jede Beratung ist neben jeder anderen Leistung automatisch abrechenbar.
Besonders wichtig ist, dass ich immer prüfe, ob die Beratung Teil der Hauptleistung ist. Wenn sie in einer Untersuchung oder Behandlung praktisch aufgeht, ist sie oft nicht separat berechenbar.
Zusätzlich gilt: Je nach Konstellation können Leistungen aus bestimmten Abschnitten der GOÄ die getrennte Abrechnung einschränken. Ich verlasse mich deshalb nie auf Bauchgefühl, sondern schaue in die Regelung oder in die aktuelle Kommentierung.
GOÄ 1: So mache ich die Abrechnung sauber und effizient
Wenn ich das Thema simpel halten will, nutze ich eine feste Routine. Die spart Zeit und verhindert Fehler.
- 1. Anlass prüfen: Gab es eine echte medizinische Beratung?
- 2. Dauer und Tiefe einschätzen: kurz = GOÄ 1, ausführlicher = GOÄ 3 prüfen
- 3. Kombination checken: Ist die Ziffer neben anderen Leistungen zulässig?
- 4. Dokumentieren: kurz, konkret, nachvollziehbar
- 5. Abrechnung auslösen: erst dann in die Rechnung übernehmen
Das ist kein Bürokratie-Spiel. Das ist Kontrolle. Und Kontrolle bringt Geld zurück in die Praxis.
GOÄ 1: Relevante Regeln und vertrauenswürdige Quellen
Wenn ich etwas verifizieren will, schaue ich direkt in die Primärquelle. Für den rechtlichen Rahmen ist das hier relevant:
Für die praktische Einordnung von Beratungsleistungen helfen außerdem die GOÄ-Infos von Abrechnungsstellen und Ärztekammer-nahen Anbietern. Ich nutze solche Seiten als Orientierung, aber die finale Prüfung mache ich immer am Originaltext und an der konkreten Abrechnungssituation.
GOÄ 1: Mein Fazit aus der Praxis
GOÄ 1 ist keine komplizierte Ziffer. Die meisten Fehler entstehen, weil Ärzte zu großzügig oder zu unsicher sind. Mein Ansatz ist einfach: medizinischer Inhalt, klare Doku, richtige Kombination, dann erst abrechnen.
Wenn ich so arbeite, spare ich Zeit, reduziere Rückfragen und hole mir das Geld für echte Leistung. Genau darum geht es. GOÄ 1 richtig zu nutzen ist kein Detail. Es ist saubere Praxisführung.