GOÄ 34 richtig abrechnen: Voraussetzungen, Ausschlüsse und Praxis-Tipps
GOÄ 34 ist eine der Positionen, bei denen ich in der Praxis genau aufpassen muss. Denn hier geht es nicht um ein kurzes Beratungsgespräch, sondern um eine klare, inhaltlich tiefe Erörterung mit definierter Dauer und engem Leistungsrahmen. Wer das falsch ansetzt, verliert Geld oder riskiert Rückfragen. Wer es richtig macht, rechnet sauber und sicher ab.
In diesem Artikel zeige ich dir einfach und direkt, was GOÄ 34 wirklich bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie oft sie abgerechnet werden darf und welche typischen Fehler ich vermeide.
Was ist GOÄ 34?
Die GOÄ 34 ist die Abrechnung für eine Erörterung der Auswirkungen einer Erkrankung auf die Lebensgestaltung. Das ist mehr als eine normale Beratung. Es geht um ein Gespräch, in dem ich mit dem Patienten die Folgen einer Diagnose, einer Verschlechterung oder einer langfristigen Erkrankung bespreche.
Wichtig ist: Die Leistung ist an Bedingungen geknüpft. Es reicht nicht, dass ich ausführlich rede. Der Inhalt, die Dauer und der Anlass müssen passen.
Wann ist GOÄ 34 berechnungsfähig?
Ich setze GOÄ 34 nur an, wenn mehrere Punkte gleichzeitig erfüllt sind:
- das Gespräch dauert mindestens 20 Minuten
- es geht um die Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensführung
- das Thema ist medizinisch relevant und nicht nur allgemein beratend
- die Erörterung ist inhaltlich tiefer als eine normale Sprechstunde
Das bedeutet in der Praxis: Wenn ich mit einem Patienten bespreche, wie sich eine chronische Krankheit auf Beruf, Alltag, Familie oder Zukunft auswirkt, kann GOÄ 34 passen. Wenn ich nur kurz erkläre, was ein Befund bedeutet, eher nicht.
GOÄ 34: Die wichtigsten Voraussetzungen im Detail
Ich prüfe vor der Abrechnung immer diese vier Punkte:
- Dauer: mindestens 20 Minuten
- Inhalt: Auswirkungen der Krankheit auf die Lebensgestaltung
- Kontext: medizinisch begründete, intensive Erörterung
- Dokumentation: sauber festhalten, was besprochen wurde
Genau hier passieren die meisten Fehler. Viele rechnen die Ziffer an, obwohl das Gespräch zu kurz war oder der Fokus eher auf allgemeiner Beratung lag. Das hält einer Prüfung oft nicht stand.
GOÄ 34 und die Abgrenzung zu GOÄ 3 und GOÄ 4
Das ist der Punkt, an dem ich am meisten Sorgfalt brauche. GOÄ 34 ist nicht einfach eine längere Beratung. Sie ist eine eigene Leistung mit klarem Profil.
- GOÄ 3: eher kurze, einfache Beratung
- GOÄ 4: problemorientierte, längere Beratung
- GOÄ 34: Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung, mindestens 20 Minuten
Wenn ich also nur Symptome bespreche oder Therapieoptionen erkläre, reicht das oft nicht für GOÄ 34. Sobald der Fokus aber auf den Folgen für den Alltag liegt, wird es relevant.
Wie oft darf ich GOÄ 34 abrechnen?
Die Regel ist klar: GOÄ 34 ist innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal berechnungsfähig. Das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt.
Und ja: Es spielt dabei keine Rolle, an welchem genauen Zeitpunkt innerhalb des Halbjahres ich die Leistung ansetze. Entscheidend ist der Zeitraum selbst. Ich darf also nicht einfach beliebig oft dieselbe Position nutzen, nur weil das Gespräch jedes Mal lang war.
Was darf ich neben GOÄ 34 nicht abrechnen?
Auch hier gilt: nicht kreativ werden, sondern sauber arbeiten. Es gibt Konstellationen, in denen GOÄ 34 nicht neben anderen Leistungen angesetzt werden kann. Welche Ziffern im Einzelfall ausgeschlossen sind, hängt von der konkreten Kombination ab.
Mein Ansatz ist simpel: Ich prüfe die Abrechnungsfähigkeit immer im Zusammenhang mit der restlichen Leistungskette. Wenn die Erörterung bereits Teil einer anderen Leistung ist, darf ich nicht doppelt kassieren.
Praxisregel: Wenn das Gespräch schon in einer anderen Ziffer enthalten ist, ist GOÄ 34 oft gesperrt.
So dokumentiere ich GOÄ 34 richtig
Ohne gute Dokumentation ist GOÄ 34 angreifbar. Ich schreibe nicht nur „langes Gespräch“ in die Akte. Das ist zu schwach.
Ich dokumentiere stattdessen klar und knapp:
- welche Erkrankung besprochen wurde
- welche Auswirkungen auf Alltag, Beruf oder Familie Thema waren
- dass das Gespräch mindestens 20 Minuten dauerte
- welche Entscheidung, Einsicht oder Vereinbarung daraus entstanden ist
So kann ich später nachvollziehen, warum die Ziffer angesetzt wurde. Genau das spart Diskussionen.
Typische Fehler bei GOÄ 34
Ich sehe immer wieder dieselben Probleme. Die meisten lassen sich leicht vermeiden.
- Zu kurze Gesprächsdauer: unter 20 Minuten ist die Position nicht sauber ansetzbar
- Falscher Inhalt: reine Befundbesprechung reicht nicht
- Keine Dokumentation: ohne Nachweis wird es kritisch
- Zu häufige Abrechnung: mehr als zweimal in sechs Monaten geht nicht
- Doppelte Abrechnung: Leistung steckt schon in einer anderen Ziffer
Mein Prinzip ist einfach: lieber einmal korrekt abrechnen als dreimal riskant.
Praxis-Tipps, damit GOÄ 34 sicher sitzt
Wenn ich GOÄ 34 in der Praxis sauber nutzen will, arbeite ich mit diesen Regeln:
- Ich prüfe vorab, ob das Gespräch wirklich die Lebensgestaltung betrifft.
- Ich achte auf die Stoppuhr, wenn das Gespräch Richtung 20 Minuten geht.
- Ich dokumentiere den Kern der Erörterung direkt nach dem Termin.
- Ich setze die Ziffer nicht automatisch an, nur weil das Gespräch emotional oder lang war.
- Ich gleiche die Leistung mit anderen GOÄ-Ziffern ab, bevor ich die Rechnung schreibe.
So bleibt die Abrechnung belastbar. Und genau das will ich: weniger Rückfragen, weniger Korrekturen, mehr Sicherheit.
Für wen ist GOÄ 34 besonders relevant?
GOÄ 34 spielt vor allem dort eine Rolle, wo Krankheiten langfristige Folgen haben. Das betrifft zum Beispiel chronische Erkrankungen, erhebliche Verschlechterungen oder Diagnosen, die den Alltag massiv verändern.
Je stärker eine Krankheit das Leben des Patienten beeinflusst, desto eher kommt diese Position in Frage. Entscheidend ist aber nie die Schwere allein, sondern die konkrete Erörterung der Auswirkungen.
Hilfreiche offizielle Ressourcen zu GOÄ 34
Wenn ich die Details prüfen will, nutze ich am liebsten offizielle und verlässliche Quellen. Besonders hilfreich sind:
Fazit zu GOÄ 34
GOÄ 34 lohnt sich, wenn ich sie präzise einsetze. Sie braucht eine echte Erörterung, mindestens 20 Minuten, den Fokus auf die Auswirkungen einer Krankheit und eine saubere Dokumentation. Dazu kommt die klare Grenze: maximal zweimal in sechs Monaten. Wer diese Regeln kennt und konsequent anwendet, rechnet sicher ab und vermeidet unnötige Fehler. Genau deshalb ist GOÄ 34 so wichtig.